Diese Vorschlagslinie, die sogenannte Variante A-B2, berücksichtigte sowohl die Umweltverträglichkeit der Trasse, als auch verkehrsplanerische und städtbauliche Aspekte als auch das Ziel einer möglichst geringen Durchschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen.
Damit war die Variante A-B2 Ausgangspunkt aller weiteren Diskussionen und Überlegungen.
Nach dem Stopp von 70% aller Straßenbaumalnahmen des Landestraßenbedarfsplans durch die damalige rot-grüne Landesregierung im Jahr 2011, gab es leider dann keine weiterführende offizielle Planungen mehr.